MITGLIEDER IM EA – SIND DIE GEWÄHLTEN IMMER IM AMT?

Elternausschusswahl

Vor dem Hintergrund des § 22a Abs. 2 Satz 2 SGB VIII muss kollektive Elternmitwirkung stattfinden. Das jährliche Gründen und Zustandebringen eines neuen Elternausschusses mit Mitgliedern, deren Kinder die Kita besuchen, ist immer das oberste Ziel.

Die Größe eines Elternausschusses (EA) und ob dieser auch bei nur wenigen Kandidaturen im Amt ist, wird in § 5 der KiTaGEMLVO geregelt. § 5 Abs. 1 Satz 2 bis 4 KiTaGEMLVO ist eine Vorschrift, die helfen soll, sinnvolle Größen von Elternausschüssen festzulegen.

So muss die Anzahl der Mitglieder des Elternausschusses nach der Zahl der Plätze der Tageseinrichtung nach Betriebserlaubnis festgelegt werden. Je angefangene zehn Plätze ist ein Mitglied zu wählen. Hat eine Einrichtung weniger als 30 Plätze, sind drei Mitglieder zu wählen. Dabei geht es darum, die maximale Anzahl an ordentlichen Mitgliedern zu bestimmen.

Wenn jedoch nicht genügend Elternteile kandidieren wollen, regelt § 5 Abs. 4 KiTaG nicht, dass die Maximalgröße auch die Mindestgröße ist. Wenn wenige Elternteile für den Elternausschuss kandidieren und von den anderen Eltern aktuell niemand mehr explizit kandidieren möchte, dann können die wenigen Kandidaten*innen die Aufgaben des Elternausschusses wahrnehmen. Sie sind dann auch in der ersten Wahl durch die Elternversammlung gewählt.  Die Anzahl von mindestens drei Mitgliedern im Elternausschuss ist eine Untergrenze an Plätzen im Elternausschuss, die bei kleinen Einrichtungen mit nur wenigen Betreuungsplätzen relevant ist. Allgemein richten sich die Plätze im Elternausschuss, wie bereits erläutert, nach den Plätzen der Einrichtung nach Betriebserlaubnis.

Aus § 5 Abs. 4 Satz 2 (Wenn die Zahl der Mitglieder des Elternausschusses unter die Hälfte der Mitgliederzahl nach Absatz 1 sinkt, findet unverzüglich für die restliche Amtszeit des Elternausschusses eine Neuwahl statt.) ist lediglich herzuleiten, dass aus personeller Sicht der EA für neue interessierte Eltern jederzeit offen sein muss. Man muss jedoch nicht permanent neuwählen, wenn sich keine grundlegende Veränderung der Bereitschaft zur Mitarbeit in der Elternschaft abzeichnet. Wenn sich jedoch neue Eltern einbringen wollen, dann ist eine Neuwahl durchzuführen. Dies zeichnet sich in der Regel im Vorfeld ab.

Wenn die Zahl der Mitglieder des Elternausschusses also unter die Hälfte der Mitgliederzahl sinkt bzw. bei einer Wahl nicht mehr Kandidaten vorhanden sind, sind dann unverzüglich für die restliche Amtszeit des Elternausschusses Neuwahl anzusetzen, wenn sich zusätzliche Interessierte für eine Kandidatur für den Elternausschuss melden. Ab dem Monat Juni kann im Einvernehmen mit den verbleibenden Mitgliedern des Elternausschusses eine Nachwahl entfallen.

In § 5 Abs. 2 Satz 2 (Bis zur Neuwahl führt der bisherige Elternausschuss die Geschäfte weiter.) wird geregelt, dass der bisherige Elternausschuss, also auch ein EA der beispielsweise nur aus einem Mitglied besteht, die Geschäfte bis zu einer möglichen Neuwahl weiterführt. Diese Regelung zur geschäftsführenden Tätigkeit von Elternausschussmitgliedern dienen der Sicherung der Arbeitsfähigkeit.

Beispiel:

Bei einer Einrichtung mit 60 Betreuungsplätzen besteht der Elternausschuss aus sechs zu wählenden Mitgliedern. Werden nur zwei Mitglieder in den Elternausschuss aufgrund mangelnder Kandidaturen gewählt, ist der Elternausschuss trotzdem im Amt, wenn er ordnungsgemäß gewählt wurde. Jedoch sind in der Kita Neuwahlen im Rahmen einer Elternversammlung vorzusehen, sobald sich weitere Kandidaten gefunden haben, da die Anzahl der Mitglieder im Elternausschuss mit zwei Mitgliedern weniger als die Hälfte (sechs Mitglieder) der Plätze im Elternausschuss beträgt.

Es sollte somit im Interesse der Kita und des scheidenden Elternausschusses liegen, für die maximale Anzahl an Mitgliedern im Elternausschuss und auch bereits für evtl. Nachrücker bei den Eltern zu werben. Immerhin soll der Elternausschuss stellvertretend für die gesamte Elternschaft Anregungen für die Gestaltung und Organisation der Arbeit in der Kita gegenüber Träger und Kita-Leitung vorbringen und damit einen wesentlichen Beitrag zu einer gelebten Bildungs- und Erziehungspartnerschaft leisten.

Wenn in einer Einrichtung sehr wenig Interesse an der Arbeit im Elternausschuss besteht und gleichzeitig sich dies nicht aus einem schwierigen Sozialraum heraus begründen lässt, sollte seitens der Fachberatung geprüft werden, ob es eine entsprechend einladende Kooperationskultur in der Zusammenarbeit zwischen Träger, Leitung und Elternausschuss in dieser Kita gibt. Keineswegs muss es da immer Zusammenhänge geben, nach der Erfahrung des LEA ist es aber oft ein brauchbarer Frühindikator für eine gestörte Bildungs- und Erziehungspartnerschaft.

RUNDSCHREIBEN DES LANDESJUGENDAMTS ZUR ÄNDERUNG DER KiTaGAVO

KiTaGAVO

Am 20. Juli 2022 wurden die Änderungen der Landesverordnung zur Ausführung von Bestimmungen des Landesgesetzes über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (KiTaGAVO) veröffentlicht.

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung ergeben sich zwei Anpassungen, die sich auf die Personalausstattung von Kindertagesseinrichtungen nach § 21 KiTaG auswirken. Nachfolgend wird die jeweilige Änderung vorgestellt und die Relevanz in Bezug auf den Praxisalltag erläutert.

1. Gleichzeitige Anwesenheit zweier pädagogischer Fachkräfte während der Betreuungszeit:

§ 2 Abs. 2 KiTaGAVO

„(2) Von dem Erfordernis der gleichzeitigen Anwesenheit zweier pädagogischer Fachkräfte während der Betreuungszeit nach § 21 Abs. 4 Satz 2 KiTaG kann in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden. In diesen Fällen muss sichergestellt sein, dass während der Betreuungszeit neben einer pädagogischen Fachkraft eine andere geeignete Person, die die Voraussetzungen auf Grundlage des § 21 Abs. 2 Satz 2 KiTaG getroffenen Fachkräftevereinbarung erfüllen muss, gleichzeitig anwesend ist.“

In § 21 Abs. 4 KiTaG ist geregelt, dass zu jeder Zeit mindestens zwei pädagogische Fachkräfte in der Einrichtung anwesend sein müssen. Pädagogische Fachkräfte sind in der Fachkräftevereinbarung unter Punkt 4 definiert (z. B. Erzieherinnen und Erzieher, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen).

Mit Inkrafttreten der o. g. Änderung wird diese Regelung angepasst. Zukünftig können in begründeten Ausnahmefällen anstelle einer pädagogischen Fachkraft i. S. d. Fachkräftevereinbarung beispielsweise eingesetzt werden:

  • pädagogische Fachkräfte in Assistenz (definiert unter Punkt 5 der Fachkräftevereinbarung),
  • profilergänzende Kräfte (definiert unter Punkt 7 der Fachkräftevereinbarung) oder

Kräfte, deren Einsatz aus dem Sozialraumbudget gefördert und nach Konzeption des Sozialraumbudgets auch im pädagogischen Alltag der Kita eingesetzt werden (definiert unter Punkt 8 der Fachkräftevereinbarung). Nicht einsetzbar anstelle einer pädagogischen Fachkraft sind Unterstützungs- und Vertretungskräfte, die nach der Fachkräftevereinbarung nicht als Fachkraft (Punkt 4, 5, 7) definiert werden können, sowie Auszubildende, Praktikanten, und Mitarbeitende aus dem wirtschaftlichen Bereich.

Ein begründeter Ausnahmefall im Sinne dieser Regelung liegt beispielsweise dann vor, wenn aufgrund mangelnder Verfügbarkeit pädagogischer Fachkräfte gemäß der Fachkräftevereinbarung die Betreuungszeiten der Tageseinrichtung eingeschränkt werden müssten, wenn die Kita schließen müsste oder die Erfüllung des Rechtsanspruchs nicht mehr gewährleistet werden kann.

2. Einsatz von Unterstützungs- und Vertretungskräften über die Dauer von sechs Monaten hinaus:

§ 2 Abs. 3 KiTaGAVO

„(3) Ausgleichsmaßnahmen nach § 21 Abs. 6 Satz 2 bis 4 KiTaG können für eine Dauer von längstens sechs Monaten eingesetzt werden. Abweichend von Satz 1 ist in der Zeit vom 03. April 2022 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2028 der Einsatz von Vertretungskräften als Ausgleichsmaßnahme nach § 21 Abs. 6 Satz 2 bis 4 KiTaG in begründeten Ausnahmefällen länger als sechs Monate zulässig.“

Durch das Inkrafttreten der o. g. Änderung ist der Einsatz von Unterstützungs- und Vertretungskräften als Ausgleichsmaßnahme in der Zeit vom 04. April 2022 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2028 in begründeten Ausnahmefällen länger als sechs Monate zulässig.

Der Träger hat den begründeten Ausnahmefall nachzuweisen und im Rahmen des Personalverwendungsnachweises vorzulegen. Eine Genehmigung der Betriebserlaubnisbehörde für den jeweiligen Einsatz einer Unterstützungs- oder Vertretungskraft über die Dauer von sechs Monaten hinaus ist nicht erforderlich.

3. Inkrafttreten

Die Änderung des § 2 Abs. 2 KiTaGAVO zur gleichzeitigen Anwesenheit zweier pädagogischer Fachkräfte ist zum 21. Juli 2022 in Kraft getreten. § 2 Abs. 3 KiTaGAVO zum Einsatz von Unterstützungs- und Vertretungskräften über die Dauer von sechs Monaten hinaus ist rückwirkend mit Wirkung vom 3. April 2022 in Kraft getreten.

WICHTIGE SCHRITTE GEGEN FACHKRÄFTEMANGEL IN KITAS LAUFEN AN – LEA BEGRÜSST SCHNELLES HANDELN DER LANDESREGIERUNG

Presse

Mit einer Verordnungsänderung reagiert das Land auf die massiven Personalengpässe in Kitas und gibt damit die Möglichkeit Assistenz- und Vertretungskräfte effektiver einzusetzen.

Die Vorsitzende des Landeselternausschusses der Kitas in RLP (LEA) Karin Graeff freut sich über die Änderungen: „Damit erfüllt das Land eine zentrale Forderung aus dem Positionspapier des LEA zur Bekämpfung des Fachkräftemangels. Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.“

Der Fachkräftemangel droht das System zu sprengen. Die Belastungen für das noch vorhandene Personal sind massiv. Der LEA hat schnelle Lösungen gefordert, die eine spürbare Entlastung vor Ort bringen. Und genau das hat die Landesregierung getan. Mit der Änderung der Ausführungsverordnung zum neuen Kita-Gesetz werden gleich zwei wichtige Hebel in Bewegung gesetzt:

Zum einen können Assistenzkräfte nun gemeinsam mit einer Fachkraft die Aufsicht in einer Kita-Gruppe führen. Bisher mussten es immer zwei Fachkräfte sein. „So ist der Einsatz von Assistenzkräften nicht länger mit dem Druck verbunden bereits genug Fachkräfte im Einsatz zu haben.“, erläutert Graeff.

Zum anderen sollen Vertretungskräfte länger als sechs Monate beschäftigt werden können. Normalerweise müssen die Träger innerhalb dieser Frist eine Fachkraft gefunden und eingestellt haben. „Von Stellen, die nur ein halbes Jahr unbesetzt bleiben, können wir oft nur träumen. Vertretungskräften kommt in diesen Zeiten vielerorts eine systemerhaltende Rolle zu.“, erklärt die LEA-Vorsitzende.

Die bisherigen Regelungen waren unter normalen Umständen sehr sinnvoll. In den Kitas sollen hochqualifizierte Fachkräfte arbeiten. Aber im Fachkräftemangel ist nichts normal. „Es geht hier nicht darum Qualitätsdumping zu betreiben, sondern schnellstmöglich echte Entlastungen zu erreichen.“, stellt Graeff klar und fordert eine schnelle Anwendung der Änderungsverordnung durch die Kita-Träger.

„Die Richtung stimmt! Jetzt dürfen wir aber nicht nachlassen und müssen mit gleichem Tempo weitermachen.“, verlangt Karin Graeff. „Das vom LEA geforderte Aktionsforum steht bereits in den Startlöchern. Dort kommen die Verantwortungsträger auf Spitzenebene zusammen, sichten die Lage und einigen sich auf eine gemeinsame Marschrichtung. Wenn hier tatsächlich alle an einem Strang ziehen, werden wir einiges für die Kitas und unsere Kinder erreichen.“

Hintergrundinformationen:
Der Landeselternausschuss (LEA) RLP ist die gewählte gesetzliche Landesvertretung der Elternausschüsse der über 2600 rheinland-pfälzischen Kindertagesstätten nach § 13 KiTaG RLP. Die ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder Karin Graeff (Vorsitzende), Benjamin Stihler (Stv. Vorsitzender), Gordon Amuser, Katharina Blahnik, Ines Friedla, Mandy Horn, Julia Seidl, Dr. Julia Stock, Dr. Asif Stöckel-Karim sowie Sylvie Tokarczyk (Beisitzer*innen) sind damit die Vertretung der über 200.000 rheinland-pfälzischen Kita-Eltern.
Mehr Informationen gibt es auf der Homepage des LEA-RLP: www.lea-rlp.de

Die in der Pressemitteilung genannten Verordnungsänderungen sind unter folgendem Button zu finden.

INFORMATIONEN FÜR DAS NEUE KITA-JAHR

Corona

Das Landesjugendamt hat einige Informationen für das neue Kita-Jahr zusammengetragen und über diese per Rundschreiben informiert. Über die Inhalte des Rundschreibens wollen wir hiermit gerne informieren.

  1. „WEGWEISER KITA & CORONA“

    Um vor allem auch im kommenden Herbst und Winter schnell und unkompliziert über die aktuelle Infektionslage und eventuell notwendige Maßnahmen informieren zu können, hat das Ministerium für Bildung einen „Wegweiser“ erstellt, der Sie und das Kita-Team unterstützt, immer die Quelle für die aktuellen Informationen zum Thema Corona für Kitas im Blick zu haben. Der „Wegweiser KiTa & Corona für Eltern, Personal und Träger“ ist ein Plakat bzw. Flyer, der den Zugang zu folgenden Infos erleichtern soll:
  • alle aktuellen Regelungen für den Kita-Alltag
  • Merkblätter zu Corona/ Gesundheit
  • Corona-Rundschreiben aktuell & Archiv
  • Corona-FAQs

    Über den abgebildeten QR-Code können Fachkräfte, aber auch Eltern und sonstige Erziehungsberechtigte jederzeit schnell, einfach und ohne Rücksprache bei Ihnen zu den aktuellen Infos des Landes gelangen. Der QR-Code muss nur einmalig mit dem Smartphone eingescannt werden und kann dann jederzeit genutzt werden. Wer keinen QR-Code nutzen kann oder möchte, kommt über die auf dem Plakat abgedruckte Adresse (https://s.rlp.de/coronakita) auf die Corona-Info-Homepage. Um möglichst viele Menschen zu erreichen, bitten wir Sie, diesen Wegweiser überall dort auszuhängen und zu veröffentlichen, wo er die Eltern und Erziehungsberechtigten der betreuten Kinder, das Personal und die Trägervertretung erreichen kann. Das Landesjugendamt hofft, so einen Beitrag dazu leisten zu können, dass die Neuerungen und Vorschriften zügig erklärt und verständlich gemacht werden können und die Beratungstätigkeit auf allen Ebenen verringert werden kann.
  1. TESTUNGEN

    Kinder bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres (5. Geburtstag) können weiterhin kostenfrei an den Bürgertests teilnehmen; das gilt auch für die Tests mit den mobilen Testteams vor Ort in der Kita.

    Die Kooperationen zwischen Trägern/ Einrichtungen/ mobilen Testteams können weitergeführt werden. Natürlich gilt hier weiterhin, dass es keine Testpflicht gibt und die
    Einwilligung der Eltern vorliegen muss.

    Für Erwachsene und Kinder ab dem vollendeten 5. Lebensjahr gibt es keinen Anspruch mehr auf kostenfreie Tests. Allerdings gibt es auch für alle Personen ab dem Lebensjahr einige Möglichkeiten/ Anlässe, bei denen der Test weiterhin kostenfrei ist oder bei denen eine Zuzahlung von 3 Euro für einen Test vorgeschrieben ist.

    Ob im konkreten Fall eine solche Möglichkeit besteht, können Sie im Formular „Selbstauskunft/ Nachweis zur Inanspruchnahme von Testungen“ prüfen sowie in den FAQ des Bundesgesundheitsministeriums zur aktuellen Corona-Testverordnung (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/nationale-teststrategie/faq-covid-19-tests.html) unter „Für wen ist der Bürgertest kostenlos?“ sowie „Wann muss ich eine Eigenbeteiligung von 3 Euro bezahlen?“.

    Es ist damit grundsätzlich weiterhin möglich, dass mobile Testteams zu den Einrichtungen kommen, um die Tests im Rahmen des „Testens für alle“ dort durchzuführen. Der Träger der Einrichtung müsste diese Testungen organisieren. Zur Beteiligung und ggf. Finanzierung von Testungen für Kinder nach dem vollendeten 5. Lebensjahr müssen individuelle Absprachen vor Ort getroffen werden.

    Die Testverordnung des Bundes läuft nach aktuellem Stand am 10. Oktober 2022 aus. Siehe hierzu auch Punkt 4.
  2. VERLÄNGERUNG LANDESREGELUNGEN

    Die Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes (aktuell 33. Fassung) gilt bis 17. September 2022.

    Auch die Absonderungs-Verordnung des Landes gilt bis 17. September 2022.

Insofern ergeben sich für den Bereich der Kitas aktuell keine Änderungen im Umgang mit dem Coronavirus.

Weiterhin Bestand haben die Empfehlungen aus dem Merkblatt zum Umgang mit Erkältungs- und Krankheitssymptomen in Kita und Schule in der bekannten Fassung vom 2.
Mai 2022.

  1. INFEKTIONSSCHUTZGESETZ

    Die Handlungsmöglichkeiten der Länder werden definiert durch das Bundesinfektionsschutzgesetz, dessen aktuelle Fassung bis Ende September in Kraft ist. Dem Bundestag liegt derzeit ein Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vor, der nach der Sommerpause im Bundestag beraten wird. Welche Schutzmaßnahmen auf Landesebene und damit auch im Bereich Kita bei einem deutlich verstärkten Infektionsgeschehen auf dieser Basis tatsächlich ergriffen bzw. wiedereingeführt werden können, kann erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahren entschieden werden.

    An das Infektionsschutzgesetz gekoppelt ist auch die Entscheidung über die Verlängerung der Corona-Testverordnung des Bundes.

    Das Land plant zum jetzigen Zeitpunkt keine neuen Bestimmungen für die Kindertagesbetreuung. Unser Ziel ist es, die jetzige Normalität durchgängig aufrechtzuerhalten, um den Zugang von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu Bildung, sozialem Miteinander und Recht auf Teilhabe sicherzustellen. Jedoch gilt weiterhin, dass das Infektionsgeschehen kontinuierlich beobachtet und ggf. darauf reagiert werden muss.

    Die oben genannten Informationen gelten analog für die Kindertagespflege.

    Den Zugriff auf diese Regelungen und weitere Informationen erhalten Sie leicht über
    den Wegweiser.

NEUES CORONA-RUNDSCHREIBEN DES LANDESAMT FÜR SOZIALES, JUGEND UND VERSORGUNG

Corona

Das Landesjugendamt hat ein neues Rundschreiben zum Thema Corona herausgegeben.

Folgende Inhalte werden behandelt:

  • Änderung der Coronavirus-Testverordnung des Bundes zum 30. Juni 2022
    Weiterhin kostenfreie Testung bis Vollendung des 5. Lebensjahres
  • Verlängerungen der Absonderungsverordnung sowie der Corona-Bekämpfungsverordnung
  • Merkblatt „Aktuelle Informationen zur COVID-19-Impfung“

Wie den Nachrichten der vergangenen Woche zu entnehmen war, hat das Bundesgesundheitsministerium die Corona-Testverordnung geändert.

Was bedeuten die Änderungen für den Bereich KiTa?

Kinder bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres (5. Geburtstag) können weiter kostenfrei an den Bürgertests teilnehmen; das gilt auch für die Tests mit den mobilen Testteams vor Ort in der Kita. Die Kooperationen zwischen Trägern/Einrichtungen/mobilen Testteams können weitergeführt werden. Natürlich gilt hier weiterhin, dass es keine Testpflicht gibt und die Einwilligung der Eltern vorliegen muss.

Für Erwachsene und Kinder ab dem vollendeten 5. Lebensjahr gibt es keinen Anspruch mehr auf kostenfreie Tests. Allerdings gibt es auch für alle Personen ab dem 5. Lebensjahr einige Möglichkeiten/ Anlässe, bei denen der Test weiterhin kostenfrei ist oder bei denen dieser mit einer Zuzahlung von 3,00 Euro in Anspruch genommen werden kann. Ob bei Ihren Kindern eine solche Möglichkeit besteht, können Sie über folgende Dokumente prüfen:

  • beigefügtes Formular „Selbstauskunft/Nachweis nach zur Inanspruchnahme von Testungen“,

Die vollständige Corona-Testverordnung ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/coronatestv_2021-10/BJNR626400021.html.

Weiter möchten wir Sie über die aktuellen Landesregelungen informieren:

Das Land hat seine Corona-Absonderungsverordnung noch einmal verlängert. Für den Bereich KiTa ergeben sich daraus keine Änderungen. Es gelten weiterhin die bekannten Informationsketten für „Kontaktpersonen“.

Das Land hat auch seine Corona-Bekämpfungsverordnung verlängert; diese enthält weiterhin keine speziellen Regelungen für den Bereich KiTa.

Das Ministerium für Bildung passt seine Corona-FAQ derzeit an die neuen Regelungen / Laufzeiten der Regelungen an. Unter https://s.rlp.de/coronakita können Sie diese zeitnah abrufen. Dort finden sie auch ein neues Merkblatt zum Thema „Impfungen / Auffrischimfpungen Corona / Influenza“.

Speziell im Kampf gegen das Coronavirus bleibt die Impfung eines der zentralen Mittel um sich selbst und andere zu schützen.

LEA BEGRÜSST TARIFEINIGUNG FÜR DIE KITAS UND FORDERT PERSONALAUSGLEICH

Presse
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Der Landeselternausschuss der Kitas in RLP (LEA) hat die Einigung zwischen den Arbeitgebern und den Gewerkschaften im KiTa-Tarifstreit begrüßt. „Es ist eine gute Nachricht, dass die von Corona geschädigten Kinder und Familien keine weiteren Streiktage fürchten müssen“, erklärt LEA-Vorsitzender Andreas Winheller. Der LEA begrüße auch die Aufwertung des Berufs Kita-Fachkraft durch den attraktiven Abschluss als einen wichtigen Baustein gegen den Fachkräftemangel.

Problematisch könne aber die Vereinbarung von bis zu vier zusätzlichen freien Tagen pro Jahr für die Fachkräfte wirken, wenn hier nicht rechtzeitig gegengesteuert werde. „Es darf nicht sein, dass diese Entlastung der Fachkräfte zu größeren Betreuungsausfällen für die Kinder führt. Die öffentlichen Träger sind jetzt verpflichtet, diese freien Tage durch Mehrpersonal voll auszugleichen – sei es mit zusätzlichen Stellen in den Kitas oder Vertretungspools.“, so LEA-Vorsitzender Winheller.

Da in den rheinland-pfälzischen Kitas eine Mindestpersonalisierung vorgeschrieben sei, würde ohne einen Personalausgleich für die freien Tage eine zusätzliche Schließung der Kita oder Betreuungskürzung drohen durch den sogenannten „Maßnahmenplan“. „Wenn die Arbeitgeber ihren Fachkräften frei geben, ist das ok. Dann müssen sie für diese Zeit aber Zusatzpersonal bereitstellen, sonst zahlen unsere Kinder die Zeche – und das geht gar nicht“, bekräftigt LEA-Vorsitzender Winheller die Position der gesetzlichen Vertretung der KiTa Eltern in Rheinland-Pfalz. Sonst werde auch die Arbeitsverdichtung die Entlastungswirkung für die Fachkräfte wieder aufheben.

LEA KRITISIERT „BESTRAFUNGS-STREIKS“ GEGEN DIE KITA-ELTERN

Presse
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Der Landeselternausschuss der Kitas in RLP (LEA) fordert Verdi Rheinland-Pfalz auf, das Streikrecht in den Kitas nicht zu missbrauchen und sich der eigenen Verantwortung für das Kindeswohl bewusst zu werden. „Die aggressive derzeitige Streikwelle in den Kitas, die den von Corona getroffenen Kindern und ihren Familien weiteren schweren Schaden zufügt, ist zum guten Teil eine Bestrafungsaktion gegen die Eltern und die Corona-Politik. Die Tarifrunde wird hier für politische Streiks missbraucht“, kritisiert LEA-Vorsitzender Andreas Winheller.

So hat der zuständige Verdi-Gewerkschaftssekretär Volker Euskirchen in internen Mails die Motivation für den Streik explizit mit der Verärgerung der Fachkräfte über die Corona-Politik begründet. Dort heißt es als Fazit nach einer langen Abrechnung mit den angeblich
unzureichenden Corona-Maßnahmen wörtlich: „Viele Erzieher*innen sind auch wegen Corona wütend, sie organisieren sich und sie wollen sich […] auf der Straße zeigen.“ Dieses Motiv zeigt sich auch in einer Aussage, die Volker Euskirchen in einem heute in der Mainzer Allgemeinen Zeitung veröffentlichten Interview trifft: „Die Eltern, die Regeltestungen verhindert haben, dürfen jetzt nicht über vier Schließtage wegen Warnstreiks jammern.“ Damit verknüpft Verdi jetzt die Corona-Politik, die in RLP sachgerecht und aufgrund von Expertenpositionen im Interesse des Kindeswohls gestaltet wurde, mit der Ansetzung von Streiks – ein beispielloser Vorgang. Dass das scharfe Schwert der Kita-Streiks, das für Kinder und Familien nach der Corona-Zeit unheimlich belastend wirkt, für politische Straf- und Frustaktionen missbraucht wird, ist für den Landeselternausschuss Rheinland-Pfalz schlicht unverantwortlich.

„Eltern stehen hinter den Fachkräften, wenn es um eine faire Bezahlung und gute Rahmenbedingungen in den Kitas geht. Und sie haben in der Vergangenheit mehrheitlich auch notwendige Streiks immer mitgetragen. Umso mehr müssen sie sich betrogen fühlen, wenn Verdi jetzt exzessiv streikt, um damit Mitgliedergewinnung und Mitgliedermotivation in anderen Politikbereichen zu fördern. Der LEA RLP ruft beide Tarifparteien auf, konstruktiv zu verhandeln und auf die übliche Eskalation und Tariffolklore zu verzichten. Wer in der derzeitigen verzweifelten Lage vieler Familien und angesichts der bereits eingetretenen psychischen Beeinträchtigungen vieler Kita-Kinder jetzt die notwendige Betreuungssicherheit ohne Not gefährdet, zündelt in einer Pulverkammer. Es ist daher auch an Verdi, rhetorisch abzurüsten und zu einer verantwortungsvollen und lösungsorientierten Tarifstrategie zurückzufinden“, fasst LEA-Sprecher Winheller die Erwartungen der rheinland-pfälzischen Kita-Eltern zusammen.

LEA FORDERT SONDER-GIPFEL „GEMEINSAM GEGEN DEN FACHKRÄFTEMANGEL“

Presse
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Der Landeselternausschuss der Kitas in RLP (LEA) fordert die Landesregierung auf, unverzüglich einen Sondergipfel der Kita-Fachverbände einzuberufen, um eine Strategie gegen den sich immer weiter verschärfenden Fachkräftemangel in den Kitas zu entwickeln. „Die Situation ist dramatisch und sie wird von Tag zu Tag schlimmer. Wenn wir jetzt nicht schnell handeln, bahnt sich eine Betreuungskatastrophe an“, so LEA-Vorsitzender Andreas Winheller nach der Delegiertenversammlung des LEA Ende letzter Woche.

Am Donnerstag, den 28. April 2022 haben die über 50 Delegierten der Kreis- und Stadtelternausschüsse einstimmig das Positionspapier „Gemeinsam gegen den Fachkräftemangel“ beschlossen. In diesem Papier wird die dramatische Lage offen und ehrlich beschrieben und ein Konzept für eine Lösungsstrategie dargestellt.

„Wir sind an einem Punkt, an dem es keine einfache gute Lösung mehr gibt. Wir alle müssen Kompromisse machen und viele Bausteine zusammenfügen, wenn wir die sich anbahnende Betreuungskrise noch verhindern wollen“, fasst LEA-Vorsitzender Winheller die Ergebnisse der Sitzung zusammen. Schon heute seien in vielen Jugendamtsbezirken hunderte dringend benötigte Plätze nicht zu besetzen, Betreuungsstunden würden gekürzt, vereinbarte Betreuungszeiten könnten nicht zuverlässig geleistet werden, weil an allen Ecken und Enden Fachkräfte fehlten.

Ein Lösungskonzept müsse daher einerseits mittelfristig den Beruf der Kita-Fachkraft attraktiver gestalten und die Ausbildungskapazitäten erhöhen und bedarfsgerecht gestalten. Andererseits seien für einige Jahre auch Übergangsregelungen erforderlich.

„Wir müssen die harte Tatsache akzeptieren, dass wir für eine Übergangszeit fachfremdes Personal in den Kitas beschäftigen müssen“, so LEA-Vorsitzender Winheller. „Umso wichtiger, dass wir gute Regelungen für die Anleitung und die Qualifizierung dieser Quereinsteiger finden – und dass wir Anreizsysteme schaffen, die Qualitäts-Dumping nicht attraktiv machen.“

„Denn eines ist für uns Eltern klar: Eine Absenkung der Betreuungsqualität in der frühkindlichen Bildung darf kein Dauerzustand sein. Da stehen wir felsenfest an der Seite der Fachkräfte und ihrer Verbände“, bekräftigt LEA-Vorsitzender Winheller die Bedeutung einer qualifizierten Arbeit in den Kitas.

Der LEA begrüßt, dass Vertreterinnen des Bildungsministeriums im Auftrag von Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig auf der Delegiertenversammlung ihre Unterstützung für einen Kita-Gipfel zum Thema Fachkräftemangel signalisiert hatten und dabei auch deutlich wurde, dass das Ministerium bereits an dem Thema arbeitet und in vielen Dingen auch in ähnliche Richtung denkt wie der LEA. So erklärte die zuständige Abteilungsleiterin Barbara Reinert-Benedyczuk explizit, dass die Landesregierung keinerlei Interesse an einer dauerhaften Absenkung der Qualifikationsniveaus im Kita-Bereich habe.